AGB


§ 1 Anwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen


(1) Die von beiden Vertragspartnern akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbedingungen zwischen dem Auftragnehmer Wagner Motoren GmbH, vertreten durch Herrn Harald Wagner, Nürnberger Landstr. 49, 34326 Morschen, im folgenden „Auftragnehmer“ und dem Kunden als Werkvertrag im Sinne der §§ 631 ff. BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde.
(2) Der Auftragnehmer ist eine Kfz-Meisterwerkstatt für Motoreninstandsetzung und erbringt Arbeiten an Kraftfahrzeugen
(3) Gegenstand des Auftrages ist die Erstellung eines beauftragten Werkes (Werkvertrag). Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn der Kunde das Werk abgenommen hat. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen.
(4) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Unternehmen gem. § 14 BGB und gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB.

§ 2 Vertragsschluss


(1) Der Kunde bucht bei dem Auftragnehmer die Erstellung des oben genannten Werkes. Dafür nimmt er Kontakt mit dem Auftragnehmer auf und teilt ihm mit, welche Art Werk er genau benötigt. Diese Buchung nimmt der Auftragnehmer durch eine Auftragsbestätigung an. Die Auftragsbestätigung kann postalisch oder per E-Mail erfolgen. In Ausnahmefällen kann auch ein gesonderter expliziter Werkvertrag abgeschlossen werden. In der Auftragsbestätigung oder in der Rechnung sind die zu erbringenden Leistungen zu bezeichnen. Der Auftraggeber erhält eine Durchschrift der Auftragsbestätigung.
(2) Der Vertrag kommt in jedem Fall erst zustande, wenn der Auftragnehmer die Bestellung des Kunden bestätigt. Die Bestellung des Kunden ist bindend.
(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen Werkvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn der Auftragnehmer aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht beraten kann oder darf, oder wenn es Gründe gibt, die ihn in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Auftragnehmers für die bis zur Ablehnung der Beratung entstandenen Leistungen erhalten.

§ 3 Inhalt und Durchführung des Werkvertrages


(1) Der Auftragnehmer erbringt seine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass er das beauftragte Werk für den Kunden herstellt. Der genaue Leistungsumfang wird zwischen dem Auftragnehmer und dem Kunden vertraglich vereinbart.
(2) Der Auftrag ermächtigt den Auftragnehmer, Unteraufträge zu erteilen und Probefahrten sowie Überführungsfahrten durchzuführen. Bei vereinbarten Fahrzeugabholungen erfolgt der Transport versichert.
(3) Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB. Die Abnahme des Auftragsgegenstandes durch den Auftraggeber erfolgt in der Regel im Betrieb des Auftragnehmers, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den fertiggestellten Auftragsgegenstand innerhalb einer Frist von 1 Woche nach Erhalt der Fertigstellungsanzeige sowie der Rechnung abzuholen. Sollte der Auftraggeber die Abholung nicht fristgerecht vornehmen, behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, seine gesetzlichen Rechte in Anspruch zu nehmen. Bei Reparaturarbeiten, die innerhalb eines Arbeitstages abgeschlossen werden, verkürzt sich die Abholfrist auf 2 Arbeitstage. Falls der Auftraggeber die Abnahme des Auftragsgegenstandes verzögert, berechnet der Auftragnehmer eine Aufbewahrungsgebühr von 10 € pro Tag. Der Auftragsgegenstand kann nach Ermessen des Auftragnehmers auch anderweitig aufbewahrt werden. Die Kosten und Risiken der Aufbewahrung trägt der Auftraggeber. Für Fahrzeugabholungen, die auf Kundenwunsch mehr als 14 Tage vor dem vereinbarten Reparaturtermin erfolgen, berechnen wir einen Standgeldsatz von 2,50 € pro Tag.
(4) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Herstellung des Werkes bzw. die Leistungserbringung zu verschieben, sofern bei ihm oder einem dritten, von ihm eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden daran hindern, das Werk zu einem bestimmten Termin fertigzustellen. Ein Schadensersatzanspruch für den Kunden besteht in diesem Fall nicht.
(5) Im Fall einer Absage durch den Auftragnehmer bietet dieser dem Kunden einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung dem Kunden erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei dem Auftragnehmer tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg angefallen sind.
(6) Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Zeit der angekündigten Leistung zu ändern, sofern die Änderung dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt wird und für diesen zumutbar ist.
(7) Der Kunde ist für eine korrekt angegebene E-Mailadresse und den regelmäßigen Abruf seiner E-Mails selbst verantwortlich.
(8) Der Kunde ist verpflichtet unentgeltlich Strom, Wasser und Parkplätze für den Auftragnehmer und dessen Erfüllungsgehilfen für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
(9) Wenn der Auftragnehmer den Fertigstellungstermin infolge höherer Gewalt oder Betriebsstörungen ohne eigenes Verschulden nicht einhalten kann, besteht auf Grund hierdurch bedingter Verzögerungen keine Verpflichtung zum Schadensersatz, insbesondere auch nicht zur Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, den Auftraggeber über die Verzögerungen zu unterrichten, soweit dies möglich und zumutbar ist.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Pfandrecht


(1) Die Begleichung der Rechnung erfolgt entweder bei Abholung des Fahrzeugs oder – sollte das Fahrzeug nicht innerhalb von 7 Tagen nach Fertigstellung der Reparatur abgeholt werden – spätestens 7 Tage nach dem Datum der Fertigstellung.
(1b) Gemäß § 286 Abs. 3 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) tritt automatisch Verzug ein, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung erfolgt, ohne dass es einer Mahnung bedarf. Um die Entstehung von Verzugszinsen und Mahngebühren zu vermeiden, bitten wir Sie, die Rechnung fristgerecht zu begleichen.
(2) In der Rechnung sind die Preise oder Preisfaktoren für jede technisch eigenständige Arbeitsleistung sowie für verwendete Ersatzteile und Materialien separat auszuweisen. Sofern der Auftraggeber eine Abholung oder Zustellung des Auftragsgegenstandes wünscht, erfolgen diese auf seine Kosten und Gefahr. Die Haftung des Auftragnehmers bei Verschulden bleibt hiervon unberührt.
(3) Wird ein Auftrag nach Ablauf der Widerrufsfrist storniert, berechnet der Auftraggeber eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 EUR. Diese Gebühr dient zur Abdeckung der administrativen Kosten, die im Zusammenhang mit der Stornierung entstehen.
(4) Auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers werden die voraussichtlichen Preise, die bei der Durchführung des Auftrags anfallen, in der Auftragsbestätigung vermerkt. Falls der Auftraggeber eine verbindliche Preisangabe wünscht, ist ein schriftlicher Kostenvoranschlag erforderlich. Dieser enthält eine detaillierte Aufstellung der durchzuführenden Arbeiten und der verwendeten Ersatzteile mit den jeweiligen Preisen. Der Auftragnehmer ist an den Kostenvoranschlag für einen Zeitraum von 3 Wochen ab dessen Abgabe gebunden. Die Kosten für die Erstellung des Kostenvoranschlags können dem Auftraggeber in Rechnung gestellt werden, sofern dies im Einzelfall vereinbart wurde. Bei Auftragserteilung auf Grundlage des Kostenvoranschlags werden die Kosten für den Kostenvoranschlag mit der Auftragsrechnung verrechnet. Eine Überschreitung des Gesamtpreises ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
(5) Wenn der Auftrag aufgrund eines verbindlichen Kostenvoranschlags durchgeführt wird, genügt eine Bezugnahme auf den Kostenvoranschlag, wobei zusätzliche Arbeiten gesondert aufgeführt werden müssen.
(6) Die Berechnung des Tauschpreises im Tauschverfahren setzt voraus, dass das ausgebaute Aggregat oder Teil mit dem Ersatzaggregat oder -teil übereinstimmt und keine Schäden aufweist, die eine Wiederaufbereitung unmöglich machen. Der alte Motor muss überholungsfähig sein und darf keine Risse, Brüche oder Beschädigungen an den Ventilsitzen aufweisen. Wenn das Altteil stärkere Beschädigungen aufweist, wird der Tauschpreis (Pfand) als Aufpreis verstanden. Der alte Motor muss in jedem Fall in der Verpackungskiste an Wagner Motoren zurückgesendet werden.
(7) Der Besteller kann gegen Forderungen des Auftragnehmers nur dann aufrechnen, wenn seine Gegenforderung unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf Ansprüchen aus dem Auftrag beruht. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen.
(8) Dem Auftragnehmer steht aufgrund seiner Forderung aus dem Auftrag ein vertragliches Pfandrecht an den Gegenständen zu, die sich aufgrund des Auftrags in seinem Besitz befinden. Das vertragliche Pfandrecht kann auch für Forderungen aus früheren durchgeführten Arbeiten, Ersatzteillieferungen und anderen erbrachten Leistungen geltend gemacht werden, sofern sie in Verbindung mit dem Auftragsgegenstand stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung gilt das vertragliche Pfandrecht nur, sofern sie unbestritten sind oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt und der Auftragsgegenstand im Eigentum des Auftraggebers steht.

§ 5 Haftung


(1) Der Auftragnehmer haftet dem Kunden gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haftet der Auftragnehmer - soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt - nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung des Auftragnehmers vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Die Haftung des Auftragnehmers für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.

§ 6 Mängelrechte


(1) Soweit der Auftragnehmer in seinen Produktunterlagen oder in seiner Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes macht, werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
(2) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Für die Verjährung der Mängelansprüche gilt § 634a BGB. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei gebrauchten Sachen (dies umfasst ebenso generalüberholte Sachen) ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche ein Jahr ab Gefahrübergang; die gesetzlichen Verjährungsfristen für den Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB bleiben unberührt.
(3) Generalüberholte komplette Austauschmotoren werden versiegelt ausgeliefert. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn das Siegel beschädigt wird oder der Motor geöffnet wird.
(4) Von der Mängelbeseitigungspflicht sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäßen Abnutzung entstanden sind
(5) Für leistungsgesteigerte Fahrzeuge wird die Sachmangelgewährleistung und die Haftung für die Qualität der verwendeten Gebrauchtteile gemäß den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeschlossen. Diese Ausschlüsse gelten nicht für Personenschäden oder Sachschäden, die auf fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Auftraggebers zurückzuführen sind.
(6) Falls der Auftraggeber den Motor selbst einbaut, sind die Einbauvorschriften des Auftragnehmers verbindlicher Bestandteil des Vertrages und müssen zwingend beachtet werden. Der Auftraggeber ist auf die Hinweise zur Einfahrphase hinzuweisen, und ihm ist das Gewährleistungsheft auszuhändigen.
(7) Von der Gewährleistung sind folgende Fälle ausgeschlossen: a) Betriebs- und Hilfsstoffe, Kraftstoffe, Filter, Frostschutzmittel, Schläuche, Schellen, Schmiermittel, Zündkerzen, Keil-, Zahn- und sonstige Antriebsriemen sowie Klein- und Hilfsmaterial, das nicht von uns verbaut wurde. c) Schäden, die entstehen, wenn das Fahrzeug nach der Reparatur modifiziert wird (z. B. durch den Wechsel zu Biodiesel, Rapsöl, Gas oder ähnlichen Stoffen) oder durch Maßnahmen zur Leistungssteigerung wie Tuning, Chip-Tuning oder ähnliches, sowie wenn das Fahrzeug vermietet wird (auch wenn kein direkter Zusammenhang besteht). f) Die Gewährleistung setzt neben einem fachkundigen und fachgerechten Einbau auch die regelmäßige Wartung des Motors gemäß den Vorgaben des Gewährleistungshefts voraus. g) Der Fahrer des Fahrzeugs hat die Hinweise zur Einfahrphase zwingend zu beachten. Bei Nichtbeachtung führt dies zum Ausschluss der Gewährleistung. h) Falls das Siegel an versiegelter Ware beschädigt wird, ist der Artikel von der Rückgabe sowie von der Gewährleistung ausgeschlossen. (8) Während der Nachbesserung besteht kein Anspruch des Kunden auf Stellung eines Ersatzfahrzeuges oder zur Erstattung von Kosten für die tatsächliche Inanspruchnahme eines Mietfahrzeuges. Der Auftragnehmer ist jedoch verpflichtet, die Nachbesserung innerhalb von 3 Wochen durchzuführen.

§ 7 Eigentums- und Nutzungsrechte


(1) Soweit eingebaute Zubehör-, Ersatzteile und Aggregate nicht wesentliche Bestandteile des Auftragsgegenstandes geworden sind, behält sich der Auftragnehmer das Eigentum daran bis zur vollständigen unanfechtbaren Bezahlung vor.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Erstellung des Werkes vom Auftragnehmer erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
(3) Sämtliche Unterlagen des Auftragnehmers sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.

§ 8 Datenschutz


(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die fachgerechten Ausführung der Erstellung des Werkes genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: Datenschutz – Wagner Motoren (wagner-motoren.de)

§ 9 Widerrufsrecht


(1) Ist der Kunde ein Verbraucher, verweisen wir bezüglich des Widerrufsrechts verweisen wir auf die gesonderte Widerrufsbelehrung unter Datenschutz – Wagner Motoren (wagner-motoren.de)
(2) Handelt es sich bei dem Kunden um ein Unternehmen, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen.

§ 10 Europäische Streitbeilegung´


(1) Wir weisen auf die Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO hin: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr finden. Hier kann man in die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten aus Online-Verträgen eintreten.
(2) Wir sind zu einer Teilnahme an einem Verfahren zur Streitbeilegung vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht bereit oder verpflichtet.

§ 11 Schlussbestimmungen


(1) Sollten einzelne Bestimmungen des Werkvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Werkvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Gerichtsstand ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Laubwühlers. Ansonsten gelten die gesetzlichen Regelungen.

Widerrufsbelehrung

Verbraucher haben ein vierzehntägiges Widerrufsrecht.

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag , an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Wagner Motoren Inh. Harald Wagner, Nürnberger Landstr. 49, 34326 Morschen, Deutschland, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., Telefon: 05664-9399817) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Bei Waren, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht normal mit der Post zurückgesandt werden können, betragen diese 120 EUR. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Das Widerrufsrecht besteht nicht bei den folgenden Verträgen:

  • Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind.
  • Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden.

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)

– An Wagner Motoren Inh. Harald Wagner, Nürnberger Landstr. 49, 34326 Morschen, Deutschland, Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden
Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s)

– Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

 

Besondere Hinweise


Wenn Sie diesen Vertrag durch ein Darlehen finanzieren und ihn später widerrufen, sind sie auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, sofern beide Verträge eine wirtschaftliche Einheit bilden. Dies ist insbesondere dann anzunehmen, wenn wir gleichzeitig Ihr Darlehensgeber sind oder wenn sich Ihr Darlehensgeber im Hinblick auf die Finanzierung unserer Mitwirkung bedient. Wenn uns das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs bereits zugeflossen ist, tritt Ihr Darlehensgeber im Verhältnis zu Ihnen hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs oder der Rückgabe in unsere Rechte und Pflichten aus dem finanzierten Vertrag ein. Letzteres gilt nicht, wenn der vorliegende Vertrag den Erwerb von Finanzinstrumenten (z.B. von Wertpapieren, Devisen oder Derivaten) zum Gegenstand hat.

Wollen Sie eine vertragliche Bindung so weitgehend wie möglich vermeiden, machen Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch und widerrufen Sie zudem den Darlehensvertrag, wenn Ihnen auch dafür ein Widerrufsrecht zusteht.

Widerrufsbelehrung erstellt mit dem Trusted Shops Rechtstexter

 

Ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen zum ratenkauf by easyCredit

  1. Geltungsbereich und allgemeine Nutzungsbedingungen

    Die nachfolgenden ergänzenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden AGB) gelten zwischen Ihnen und dem Händler für alle mit dem Händler geschlossenen Verträge, bei denen der ratenkauf by easyCredit (im folgenden Ratenkauf) genutzt wird.

    Die ergänzenden AGB haben im Konfliktfall Vorrang vor anderslautenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Händlers.

    Ein Ratenkauf ist nur für Kunden möglich, die Verbraucher gem. § 13 BGB sind und das 18. Lebensjahr vollendet haben.

  2. Ratenkauf

    Für Ihren Kauf stellt Ihnen der Händler mit Unterstützung der TeamBank AG Nürnberg, Beuthener Straße 25, 90471 Nürnberg (im folgenden TeamBank AG) den Ratenkauf als weitere Zahlungsmöglichkeit bereit.

    Der Händler behält sich vor, Ihre Bonität zu prüfen. Die näheren Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Ratenkauf-Datenschutzhinweis in der Bestellstrecke. Sollte aufgrund nicht ausreichender Bonität oder des Erreichens der Händler-Umsatzgrenze die Nutzung des Ratenkaufs nicht möglich sein, behält sich der Händler vor, Ihnen eine alternative Abrechnungsmöglichkeit anzubieten.

    Der Vertrag über einen Ratenkauf kommt zwischen Ihnen und dem Händler zustande. Mit dem Ratenkauf entscheiden Sie sich für eine Abzahlung des Kaufpreises in monatlichen Raten. Über eine fest vereinbarte Laufzeit sind dabei monatliche Raten zu zahlen, wobei die Schlussrate unter Umständen von den vorherigen Ratenbeträgen abweicht. Das Eigentum an der Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung vorbehalten.

    Die bei Nutzung des Ratenkaufs entstandenen Forderungen werden im Rahmen eines laufenden Factoringvertrages vom Händler an die TeamBank AG abgetreten. Zahlungen können mit schuldbefreiender Wirkung ausschließlich an die TeamBank AG geleistet werden.

  3. Ratenzahlung per SEPA-Lastschrift

    Durch das mit dem Ratenkauf erteilte SEPA-Lastschriftmandat ermächtigen Sie die TeamBank AG, die durch den Ratenkauf zu entrichtenden Zahlungen, von Ihrem im Bestellprozess angegebenen Girokonto bei dem dort angegebenem Kreditinstitut durch eine SEPA-Lastschrift einzuziehen.

    Die TeamBank AG wird Ihnen den Einzug per E-Mail bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der SEPA-Lastschrift ankündigen (Pre-Notifikation/Vorabankündigung). Der Einzug erfolgt frühestens zum angegebenen Datum der Vorabankündigung. Ein späterer, zeitnaher Einzug kann erfolgen.

    Wenn zwischen der Pre-Notifikation und dem Fälligkeitsdatum eine Verringerung des Kaufpreisbetrags erfolgt (z.B. durch Gutschriften), so kann der abgebuchte Betrag von dem in der Pre-Notifikation genannten Betrag abweichen.

          Sie haben dafür Sorge zu tragen, dass zum Zeitpunkt der Fälligkeit Ihr Girokonto über eine ausreichende Deckung verfügt. Ihr Kreditinstitut ist nicht verpflichtet die Lastschrift einzulösen, falls eine ausreichende Deckung des Girokontos nicht gegeben ist.

    Sollte mangels erforderlicher Deckung des Girokontos, wegen eines unberechtigten Widerspruchs des Kontoinhabers oder aufgrund des Erlöschens des Girokontos zu einer Rücklastschrift kommen, geraten Sie auch ohne gesonderte Mahnung in Verzug, es sei denn, die Rücklastschrift resultiert infolge eines Umstandes, den Sie nicht zu vertreten haben.

    Die im Falle einer Rücklastschrift von Ihrem Kreditinstitut der TeamBank AG berechneten Gebühren werden an Sie weitergereicht und sind von Ihnen zu begleichen.

    Befinden Sie sich in Verzug, ist die TeamBank AG berechtigt für jede Mahnung eine angemessene Mahngebühr oder Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu berechnen.

    Aufgrund der hohen Kosten, welche mit einer Rücklastschrift verbunden sind, bitten wir Sie im Falle eines Rücktritts vom Kaufvertrag, einer Retoure oder einer Reklamation, der SEPA- Lastschrift nicht zu widersprechen. In diesen Fällen erfolgt in Abstimmung mit dem Händler die Rückabwicklung der Zahlung durch Rücküberweisung des entsprechenden Betrags oder durch eine Gutschrift.